für Emsdetten/Ladbergen/Saerbeck
Überschuldung kann jeden treffen. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Trennung können Gründe dafür sein, dass monatliche Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Wir bieten ein individuelles Hilfsangebot für Betroffene. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Entwicklung von Perspektiven eines Lebens ohne Schulden und bei der Schuldenregulierung nach Ihren individuellen Möglichkeiten. Nicht immer ist eine Entschuldung sofort möglich. In diesen Fällen hilft die Schuldnerberatung dabei, mit dem Unpfändbaren auszukommen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.
Übersteigen die Zahlungsverpflichtungen Ihre Einnahmen? Sichern Sie als erstes Ihre Existenz. Das können Sie tun:
- Zuerst bezahlen Sie die Miete und Energieabschläge, andere Zahlungsverpflichtungen müssen ggf. warten.
- Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter oder Energieversorger, um eine Regelung der Miet-/Energieschulden zu vereinbaren.
- Wir können Ihnen bei diesen schwierigen Themen Unterstützung bieten. Sprechen Sie uns an.
Haben Sie den Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben verloren? Reichen Ihre Einnahmen nur bis zum Mitte des Monats?
- Verschaffen Sie sich einen neuen Überblick und erlangen Sie wieder die Kontrolle über Ihr Haushaltsbudget.
- Stellen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsplan gegenüber. Einen Musterplan können Sie sich hier herunterladen.
- Unser Beratungsteam hilft Ihnen gerne bei der Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben.
Lohnpfändung
Ein Gläubiger hat Ihren Arbeitgeber angeschrieben und eine Lohnpfändung erwirkt.
- Ihr pfändbarer Betrag richtet sich nach den unterhaltspflichtigen Personen (z.B. Ehegatte, Kinder).
- In der Pfändungstabelle können Sie ersehen, wieviel von ihrem Nettolohn bei der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen gepfändet werden darf.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, wenn Sie unterhaltspflichtige Angehörige haben und weisen Sie dies mit Geburtsurkunden, Unterhaltszahlungen nach.
Kontopfändung
Bei der Kontopfändung hat ein Gläubiger seine Forderung gegen Sie mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Ihrer Bank eingereicht.
- Das Geld auf Ihrem Girokonto ist nicht pfändungsgeschützt. Sie haben jedoch die Möglichkeit dieses in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Nach der Umwandlung in ein P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag von ca. 1.133,- € frei verfügbar für Sie.
- Bei unterhaltspflichtigen Angehörigen erhöht sich der nicht pfändbare Betrag. Wir stellen Ihnen gerne eine Bescheinigung dafür aus. In unserem Infoblatt können Sie unter Punkt 5. ersehen, welche Unterlagen wir dafür benötigen.
- Unser Infoblatt mit weiteren Informationen finden Sie hier. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Basiskonto
Sie haben kein Konto oder Ihr Konto ist aufgrund einer Überziehung nicht mehr nutzbar. Das sind Ihre Rechte:
- Jeder Mensch mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU kann nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) ein Basiskonto erhalten. Dazu zählen auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende, Geflüchtete und Personen ohne Aufenthaltstitel, die nicht abgeschoben werden dürfen.
- Wohnungslose müssen bei der Kontoeröffnung statt eines Wohnsitzes eine Postadresse angeben. Das können die Adressen von Freunden oder der Familie sein.
- Jede Bank, die Girokonten anbietet, muss Ihnen auch ein Basiskonto geben. Dazu gehören auch Onlinebanken. Einen Antrag für das Basiskonto können Sie hier herunterladen.
Sachpfändungen durch den Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher hat sich bei Ihnen angekündigt.
- Nehmen Sie den Termin war. Wenn Sie diesen aus dringenden Gründen nicht einhalten können, dann vereinbaren Sie einen neuen Termin mit dem Gerichtsvollzieher.
- Was ein Gerichtvollzieher genau macht und was Sie beachten sollten, finden Sie auf unserem Merkblatt.
- Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Sie haben sich entschieden in Zukunft schuldenfrei zu leben? Dieser Weg ist ein Prozess, der aus vielen kleinen Schritten besteht. Wir helfen Ihnen gerne, sind dabei aber auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Das können Sie selbst dafür tun:
Schulden klären
- Zu Beginn ist es wichtig, alle Gläubiger in einer Gläubigerliste zu erfassen und zu sortieren.
- Zur Vervollständigung der Liste ist es ratsam eine Schufaauskunft einzuholen (Antrag Schufa Diese Auskunft ist für Sie einmal im Jahr kostenfrei.
- Mit diesen Unterlagen kommen Sie bitte zu uns in die Sprechstunde.
- Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Aufgaben.
Schulden vermeiden
Schulden regulieren
- Es gibt verschiedene Wege der Schuldenregulierung. Anregungen dazu finden Sie auch dazu in dem Ratgeber „Schulden abbauen – Schulden vermeiden“. Siehe oben.
- Bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern unterstützen wir Sie. Bei diesen Verhandlungen können wir Sie auch gerne vertreten.
- Sollte das Insolvenzverfahren ein Weg für Sie sein, können Sie sich mir der Broschüre der Justiz NRW vorab informieren. (9) Die Verbraucherinsolvenz
Zuständigkeit und Finanzierung
Unsere Beratungsstelle richtet sich an Ratsuchende mit dem Wohnsitz in Emsdetten, Ladbergen und Saerbeck. Sie steht für Einzelpersonen und Familien offen.
Eine Übersicht über die Zuständigkeiten im Kreis Steinfurt finden sie auf dieser Skizze.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung Stroetmanns Fabrik ist eine anerkannte Stelle für die Verbraucherinsolvenzberatung nach § 305 der Insolvenzordnung. Die Beratungsstelle wird finanziert durch die Stadt Emsdetten und den Kreis Steinfurt.
Prävention
Wir arbeiten mit den Emsdettener Schulen und Familienzentren zusammen.